Seit der Einführung der Vogelschutzrichtlinie im Jahr 1979 stehen alle heimischen wildlebenden Vogelarten auf dem Gebiet der Europäischen Union unter Schutz. Um Fortschritte und Erfolge, aber auch Defizite bei der Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie feststellen zu können, wurden die Vorgaben für die Berichtspflicht nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie im Jahr 2011 von der Europäischen Kommission überarbeitet. Erstmals waren daher mit dem Bericht 2013 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie Informationen zum Netz der Europäischen Vogelschutzgebiete und Daten zur Bestandssituation der Vogelwelt abzugeben.
Karthäuser, Brigitte Schuster, Christoph Sudfeldt, Sven Trautmann und Johannes Wahl