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Abkommen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der marinen biologischen Vielfalt in Gebieten jenseits nationaler Hoheitsgewalt (VN Hochseeschutzabkommen) | BFN

https://www.bfn.de/abkommen-richtlinie/abkommen-zum-schutz-und-zur-nachhaltigen-nutzung-der-marinen-biologischen

Das Abkommen zum Schutz der Biodiversität auf der Hohen See (kurz: BBNJ-Abkommen / Hochseeschutzabkommen / High Seas Treaty) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zum Meeresnaturschutz innerhalb des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ). Dieses Abkommen ermöglicht erstmals wichtige Maßnahmen zum Schutz der bisher unzureichend geschützten biologischen Vielfalt auf der Hohen See, die über 40 Prozent der Erdoberfläche einnimmt. Insbesondere ist es mit dem Abkommen möglich Meeresschutzgebiete auf der Hohen See leichter auszuweisen – bislang ist der Anteil von Schutzgebieten auf der Hohen See verschwindend gering. Das Hochseeschutzabkommen ist eine entscheidende Rechtsgrundlage für das im Rahmen der Biodiversitätskonvention (Globaler Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal) vereinbarte Ziel, 30 % der Weltmeere mittels gebietsspezifischer Managementmaßnahmen zu schützen.
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