Regelungen zum Schutz | BFN https://www.bfn.de/regelungen-zum-schutz
Der Schutz der Arten ergibt sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz, dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen, der Bonner Konvention, der Berner Konvention und Verordnungen oder Richtlinien der Europäischen Union (EG-Artenschutz-Verordnung, EU-Verordnung zu invasiven Arten, FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie). Diese sind über das Bundesnaturschutzgesetz ins nationale Recht überführt oder gelten teilweise auch unmittelbar.
Artenschutz in der Vogelschutzrichtlinie Internationaler Schutz wandernder Tierarten