Dein Suchergebnis zum Thema: Tierarten

Regelungen zum Schutz | BFN

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Der Schutz der Arten ergibt sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz, dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen, der Bonner Konvention, der Berner Konvention und Verordnungen oder Richtlinien der Europäischen Union (EG-Artenschutz-Verordnung, EU-Verordnung zu invasiven Arten, FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie). Diese sind über das Bundesnaturschutzgesetz ins nationale Recht überführt oder gelten teilweise auch unmittelbar.
Artenschutz in der Vogelschutzrichtlinie Internationaler Schutz wandernder Tierarten

Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention)

https://www.bfn.de/abkommen-richtlinie/uebereinkommen-ueber-die-erhaltung-der-europaeischen-wildlebenden-pflanzen-und

Erfahren Sie mehr über das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention), seine Ziele und die beteiligten Vertragsparteien und Gremien.
Artenschutz in der Vogelschutzrichtlinie Internationaler Schutz wandernder Tierarten

Invasive Arten in Europa | BFN

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Am 1. Januar 2015 trat die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft. Damit steht neben der FFH-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie ein weiterer zentraler europäischer Rechtsakt für die Erhaltung der Biodiversität zur Verfügung, dem ebenfalls eine große praktische Bedeutung zukommt.
Artenschutz in der Vogelschutzrichtlinie Internationaler Schutz wandernder Tierarten

Europa | BFN

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Das BfN engagiert sich auf verschiedenen Ebenen in der europäischen Naturschutzpolitik. Dies wird ergänzt durch die Förderung von europäischem Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit im Rahmen regionaler umweltrelevanter Abkommen sowie die gezielte Kooperation mit osteuropäischen Staaten.
Artenschutz in der Vogelschutzrichtlinie Internationaler Schutz wandernder Tierarten

Natur und Sport – Partner vor Ort | BFN

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Ob in der Stadt, auf dem Land, im Gebirge oder am Meer: Sport findet überall statt. Ein Phänomen, dass sich in der Fläche äußert – vor Ort. Insbesondere Natursportarten sind auf eine intakte Natur angewiesen. Dabei benötigen die Natursportarten geeignete Flächen und gestalten diese – ob Flugplätze, Golfanlagen oder Grünflächen. Das BfN engagiert sich über verschiedene Projekte und Aktivitäten für eine nachhaltige Gestaltung verschiedener Natursportarten. Dialog und Kooperation mit den Natursportverbänden und die Einbeziehung von Akteuren vor Ort schaffen Akzeptanz und fördern den vertrauensvollen Umgang zwischen den Partner*innen im Sport und Naturschutz.
Artenschutz in der Vogelschutzrichtlinie Internationaler Schutz wandernder Tierarten