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NSG Borkum-Riffgrund NSG Doggerbank NSG Sylter
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Die Ausstellung und das Begleitheft stellen die Vielfalt, Funktionen und Erlebbarkeit städtischer Natur schlaglichtartig dar. Sie sollen Menschen für den Naturschutz in der Stadt sensibilisieren und das Umweltbewusstsein insgesamt stärken.
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Die Studie „Gerechtigkeitsfragen im Naturschutz. Was sie bedeuten und warum sie wichtig sind“ unterscheidet Fragen der Verteilungsgerechtigkeit, der Verfahrensgerechtigkeit und der ausgleichenden Gerechtigkeit sowie Zukunftsgerechtigkeit, Soziale Gerechtigkeit, Globale Gerechtigkeit und Ökologische Gerechtigkeit. Konkrete, aktuelle Beispiele illustrieren wie Gerechtigkeitsfragen thematisiert werden können: die Europäische Agrarpolitik, der Nationalpark Nordschwarzwald und das Naturerleben.
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Die Bibliothek des Bundesamtes für Naturschutz ist die größte und älteste Spezialbibliothek für Naturschutz in Deutschland. Sie wurde 1906 gegründet und hat Standorte in Bonn (Hauptsitz) und Leipzig.
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Über die Vorstellungen von Natur und die Bedürfnisse nach alltäglichem Naturerleben sozialökonomisch benachteiligter Menschen liegen bisher nur wenige belastbare Erkenntnisse vor.
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Im Umweltschutzkontext wirkt die Kombination von „natürlich“ mit den Eigenschaftswörtern sozial, interkulturell und bedingt auch inklusiv wie selbstverständlich. Gilt das, was im Umweltschutzkontext sofort evident erscheint, aber auch für den Naturschutz? In den Jahren 2015 bis 2017 organisierte das Bundesamt für Naturschutz in Zusammenarbeit mit der Stiftung Naturschutzgeschichte drei Dialogveranstaltungen zu diesem Thema.
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Der Begriff der biologischen Vielfalt oder Biodiversität beschreibt den enormen Reichtum an unterschiedlichen Ökosystemen, Arten und genetischer Variabilität in unserer Umwelt. Artikel 2 des Übereinkommens über biologische Vielfalt (Biodiversitäts-Konvention, CBD) definiert sie als „…die Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft, darunter unter anderem Land-, Meeres- und sonstige aquatische Ökosysteme und die ökologischen Komplexe, zu denen sie gehören; dies umfasst die Vielfalt innerhalb der Arten und zwischen den Arten und die Vielfalt der Ökosysteme“ (Bundesministerium für Umwelt, 1992).
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Am 2. April 1979 erließ der Rat der damals noch Europäischen Gemeinschaft die „Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten“, kurz Vogelschutzrichtlinie (VSR). Dies war die Geburtsstunde eines europaweit einheitlichen und bis dato beispiellos umfassenden Schutzkonzepts. Was hat die Richtlinie gebracht und wo liegen die Defizite? Wir ziehen eine Bilanz.
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Gemäß FFH-RL ist EU-weit der Erhaltungszustand der FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRTen) und FFH-Arten gesondert nach den biogeographischen Regionen (BGRen) zu beobachten und zu be-werten. Das vorliegende Papier zeigt, wie Daten für die Bewertung des Erhaltungszustands der in Deutschland häufigen Waldlebensraumtypen (WLRTen) mit vertretbarem Aufwand im Rahmen der Bundeswaldinventur (BWI) erhoben werden können.
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Stellnetze sind häufig in der Ostsee eingesetzte Fanggeräte, von denen ein hohes Beifangrisiko für geschützte marine Säugetiere und Seevögel ausgeht. Die Stellnetzfischerei ist im deutschen Meeresgebiet der Ostsee auch in Schutzgebieten bisher weitgehend unreguliert und es fehlt an einem effektiven Monitoring- und Kontrollsystem.
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