Bundesrecht | BFN https://www.bfn.de/bundesrecht
Für die Bereiche Naturschutz und Landschaftspflege verfügt der Bund über eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz. Diese Kompetenz hat der Bund insbesondere durch das Bundesnaturschutzgesetz ausgefüllt, das im nationalen Recht die wichtigste Grundlage des Naturschutzrechts bildet und durch die Bundesartenschutzverordnung und die Bundeskompensationsverordnung ergänzt wird. Diese bundesrechtlichen Regelungen vollziehen grundsätzlich die Bundesländer als eigene Angelegenheit.
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