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Rechtliche Grundlagen | BFN

https://www.bfn.de/rechtliche-grundlagen

Für die Umsetzung von Natura 2000 an Land und in den Hoheitsgewässern (innerhalb der 12-Seemeilen-Zone) sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Für Natura 2000 im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands (AWZ), die sich seewärts der 12-Seemeilen-Zone anschließt und bis zur 200-Seemeilen-Grenze reicht, sind hingegen das BfN und das BMU zuständig (§ 57 ff BNatSchG). Das BfN ist gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes für den gesamten Bereich der deutschen AWZ und des Festlandssockels als zuständige Naturschutzbehörde gemaß § 58 BNatSchG bestimmt und mit den notwendigen Anordnungsbefugnissen ausgestattet.
NSG Borkum-Riffgrund NSG Doggerbank NSG Sylter

NSG Kadetrinne | BFN

https://www.bfn.de/nsg-kadetrinne

Das nur etwa 100 km² große Naturschutzgebiet (NSG) Kadetrinne liegt in der westlichen Ostsee rund 20 km nördlich von Rostock und etwa 10 km westlich der Halbinsel Darß. Die Kadetrinne ist eigentlich ein ganzes System von Rinnen, die sich bis zu 32 m tief in den submarinen Geschiebemergelrücken der Darßer Schwelle einschneiden. Durch dieses Rinnensystem findet etwa 70 % des Wasseraustausches zwischen Nord- und der zentralen Ostsee statt. Aufgrund aperiodischer Salzwassereinströme aus der Nordsee ist das Gebiet starken Salzgehaltsschwankungen unterworfen. Die hier siedelnden, sehr artenreichen benthischen Lebensgemeinschaften zeigen daher eine relativ hohe Salztoleranz. Manche Benthosarten (wie zum Beispiel Seeanemonen) finden hier ihre östliche Verbreitungsgrenze.
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