Die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law, NRL) ist zentraler Baustein der EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Sie enthält verbindliche Vorgaben und Ziele, die mit Inkrafttreten der Verordnung für die Mitgliedstaaten direkt und unmittelbar verpflichtend sind. Nachdem die EU-Kommission im Juni 2022 einen Vorschlag vorgelegt hatte, haben Vertreter*innen des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union die Verordnung am 24. Juni 2024 nun final unterzeichnet. Zur Verordnung, insbesondere zu einzelnen Wiederherstellungszielen, werden in der öffentlichen Debatte viele Fragen gestellt. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) stellt zu einzelnen besonders kritischen Fragen an dieser Stelle Informationen bereit. Aus Sicht des BfN ist die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur ein enorm wichtiges Instrument, um dem aktuellen Biodiversitätsverlust entgegenzutreten, unsere Ökosysteme widerstandsfähiger zu machen und den natürlichen Klimaschutz zu stärken.
Sind Landwirt*innen, die auf Moorböden wirtschaften, nun gezwungen diese wiederzuvernässen