Dein Suchergebnis zum Thema: Handel

Artengruppen und -zahlen* der in Deutschland heimischen Arten der FFH-Richtlinie | BFN

https://www.bfn.de/daten-und-fakten/artengruppen-und-zahlen-der-deutschland-heimischen-arten-der-ffh-richtlinie

In der Europäischen Union sorgen zwei Richtlinien unter anderem für den Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) hat die Erhaltung der biologischen Vielfalt auf dem Gebiet der EU-Staaten zum Ziel. Die in den Anhängen dieser Richtlinien aufgeführten Arten und ihre Lebensräume sollen in einen günstigen Erhaltungszustand gebracht werden. Die Vogelschutzrichtlinie dient dem Schutz der europäischen Vogelbestände und ihrer Lebensräume. Ein Mittel ist dabei die Ausweisung von Schutzgebieten.
über Feuchtgebiete (Ramsar-Konvention) Übereinkommen über den internationalen Handel

Wirkstoffe der Natur | BFN

https://www.bfn.de/wirkstoffe-der-natur

Unsere Großmütter wussten noch, dass gegen jedes Leiden ein Kraut gewachsen ist: Thymian bei Husten, Fenchel für die Verdauung, Arnika bei Verstauchungen, Schöllkraut bei Warzen und Johanniskraut bei Schlafstörungen. Weniger bekannt als die Heilkraft der Pflanzen ist hierzulande die der Tiere. Doch schon nach kurzem Nachdenken werden Ihnen Schlangengift, Honig und vielleicht auch Propolis einfallen. Erfahren Sie hier mehr über pflanzliche und tierische Wirkstoffe und welche Arten eine Gefahr für unsere Gesundheit darstellen können.
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Anzahl Genehmigungen Bundesbehörden – lebende Exemplare | BFN

https://www.bfn.de/anzahl-genehmigungen-bundesbehoerden-lebende-exemplare

Statistiken zur Anzahl der 2015 bis 2023 durch Bundesbehörden (BfN + Zoll) ein- und ausgeführten lebenden Tiere und Pflanzen von geschützten Arten. Die Aktualisierung der Daten in den anderen Statistiken erfolgte bis einschließlich 2016 jeweils im Rhythmus des CITES-Zweijahresberichtes. Ab dem Berichtsjahr 2017 werden diese Daten jährlich bis ca. Ende November des Folgejahres hier eingestellt.
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BfN Schriften 554 – Visuelle Bestimmungshilfe für die Waranarten der Welt (Gattung Varanus) | BFN

https://www.bfn.de/publikationen/bfn-schriften/bfn-schriften-554-visuelle-bestimmungshilfe-fuer-die-waranarten-der

Deutschland und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zählen weltweit zu den Haupteinführern lebender Reptilien, sowie ihrer Teile und Produkte (wie z.B. Leder). Deutschland bildet außerdem in der EU einen zentralen Umschlagsort im Reptilienhandel und trägt daher auch eine besondere Verantwortung für den Schutz der gehandelten Arten in ihren Ursprungsländern.
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BfN Schriften 279 – Gebietsfremde Fische in Deutschland und Österreich und mögliche Auswirkungen des Klimawandels | BFN

https://www.bfn.de/publikationen/bfn-schriften/bfn-schriften-279-gebietsfremde-fische-deutschland-und-oesterreich-und

Mit dem vorliegenden BfN-Skript werden die Ergebnisse aus dem zweiten Teilvorhaben vorgelegt, in dem der Frage nachgegangen wurde, welche bisherigen Erkenntnisse zu gebietsfremden Fischarten in beiden Ländern vorliegen und mit welchen Auswirkungen des Klimawandels auf diese Arten zu rechnen sein wird.
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Abkommen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der marinen biologischen Vielfalt in Gebieten jenseits nationaler Hoheitsgewalt (VN Hochseeschutzabkommen) | BFN

https://www.bfn.de/abkommen-richtlinie/abkommen-zum-schutz-und-zur-nachhaltigen-nutzung-der-marinen-biologischen

Das Abkommen zum Schutz der Biodiversität auf der Hohen See (kurz: BBNJ-Abkommen / Hochseeschutzabkommen / High Seas Treaty) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zum Meeresnaturschutz innerhalb des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ). Dieses Abkommen ermöglicht erstmals wichtige Maßnahmen zum Schutz der bisher unzureichend geschützten biologischen Vielfalt auf der Hohen See, die über 40 Prozent der Erdoberfläche einnimmt. Insbesondere ist es mit dem Abkommen möglich Meeresschutzgebiete auf der Hohen See leichter auszuweisen – bislang ist der Anteil von Schutzgebieten auf der Hohen See verschwindend gering. Das Hochseeschutzabkommen ist eine entscheidende Rechtsgrundlage für das im Rahmen der Biodiversitätskonvention (Globaler Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal) vereinbarte Ziel, 30 % der Weltmeere mittels gebietsspezifischer Managementmaßnahmen zu schützen.
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