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FFH Bericht 2019 | BFN

https://www.bfn.de/ffh-bericht-2019

Mit dem vierten Nationalen Bericht (Berichtsperiode 2013 – 2018) gemäß Art. 17 FFH-Richtlinie wird zum dritten Mal ein umfassender Bericht über den Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie vorgelegt. Der Nationale Bericht 2019 beinhaltet die Bewertung der Erhaltungszustände von 93 Lebensraumtypen, 199 Einzelarten sowie vier Artengruppen. Zum zweiten Mal (erstmalig 2013) konnten umfangreiche Ergebnisse des bundesweiten FFH-Monitorings gemäß Art. 11 FFH-Richtlinie für die Lebensraumtypen des Anhangs I sowie der Arten der Anhänge II und IV in den FFH-Bericht einfliessen. Damit basiert der Nationale Bericht auf einer sehr umfangreichen, bundesweit einheitlich erhobenen Datengrundlage.
Binnengewässer: LRT-Gruppe 3xxx Felsen und Schutthalden: LRT-Gruppe 8xxx, ohne 8340 Gletscher

Anzahl der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (nach Formationen zusammengefasst) | BFN

https://www.bfn.de/daten-und-fakten/anzahl-der-deutschland-vorkommenden-lebensraumtypen-nach-anhang-i-der-ffh

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union schützt europaweit bedrohte oder sehr seltene Lebensraumtypen (sogenannte „Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse“). Sie zielt unter anderem darauf ab, für alle in Anhang I verzeichneten Lebensraumtypen einen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen. Dazu werden zum Beispiel sogenannte FFH-Gebiete ausgewiesen, in denen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
und Quellen 9 Grünland 14 Heiden und Gebüsche 10 Felsen und Schutthalden 8 Gletscher

NaBiV Heft 172 (2.2): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 | BFN

https://www.bfn.de/publikationen/schriftenreihe-naturschutz-biologische-vielfalt/nabiv-heft-172-22-das-europaeische

Die Europäische Union hat mit der Etablierung der Fauna-Flora-HabitatRichtlinie (92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) das Schutzgebietssystem Natura 2000 begründet, das die biologische Vielfalt der Arten und Lebensräume dauerhaft sichern und entwickeln soll.
Moore, Sümpfe und Quellen, Gesteinsbiotope wie Felsen, Schutthalden, Höhlen und Gletscher