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Die vorliegende Textsammlung Naturschutzrecht des Bundesamtes für Naturschutz bietet externe Verweise zu wichtigen europäischen Richtlinien und Verordnungen. Die Europäische Union gründet auf Recht (Primärrecht) und sie erzeugt Recht (Sekundärrecht). Das Primärrecht umfasst insbesondere die Gründungsverträge und die Grundrechtecharta der Europäischen Union. Beim Sekundärrecht handelt es sich um das von den Unionsorganen geschaffene Recht, insbesondere Verordnungen und Richtlinien. Verordnungen sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten daher als Gesetze unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Richtlinien dagegen sind nur hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, weshalb sie von den Mitgliedstaaten in ihr nationales Recht umgesetzt werden müssen. Diese Rechtsakte tragen maßgeblich zur Fortentwicklung des Naturschutzrechts bei.
Nature Conservation in CEE“, jointly organised by the German