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Richtlinie 2008/56/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt/Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) | BFN

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Mit der Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) ist am 15. Juli 2008 ein einheitlicher Ordnungsrahmen für den Umweltzustand der Meeresgewässer der Mitgliedstaaten der EU in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um spätestens bis zum Jahr 2020 und dauerhaft einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten, ihre Verschlechterung zu verhindern oder, wo durchführbar, Meeresökosysteme in Gebieten, in denen sie geschädigt wurden, wiederherzustellen. Um dies zu erreichen soll u.a. die Gesamtbelastung der Meere auf ein Maß beschränkt werden, das mit der Erreichung eines guten Umweltzustands vereinbar ist. Jeder Mitgliedstaat hat eine diesbezügliche Meeresstrategie zu entwickeln.
Wälder mit natürlicher Waldentwicklung Biodiversität