Elternzeit nach der Mutterschutzfrist – Bayerischer Erziehungsratgeber https://www.baer.bayern.de/schwangerschaft-geburt/beruf-mutterschutz-elternzeit/elternzeit/
Elternzeit gibt es grundsätzlich nur für die Erziehung und Betreuung des eigenen Kindes und bedeutet die Freistellung von der Arbeitspflicht bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses.
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