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Verfassung für den Umgang mit Information in den Wissenschaften — Besonderheiten, Beispiele, Handlungsbedarf der Politik.

https://uol.de/f/5/inst/physik/ag/ehemalige/hilf/vortraege/wissenswert/index.html

Information und Kommunikation in der Wissenschaft unterscheiden sich von solchen ausserhalb der Wissenschaft nicht wesentlich nach Techniken, Formaten, Typen, wohl aber durch ihre Aufgabe Information und Kommunikation in der Wissenschaft haben eine andere Aufgabe (nicht aber andere Techniken) als ausserhalb der Wissenschaft: Ziel ist die Foerderung der wissenschaftlichen Arbeit Dritter an anderen Orten und zu anderen Zeiten. Anforderungen sind daher: fuer unbekannte Dritte klare und vollstaendige Darstellung der Inhalte maximal realisierbare verzoegerungsfreie Verbreitung leiches Auffinden im Web lesbare, weiterverarbeitbare Praesentation Bewertung im Wettbewerb durch Experten, Gutachter diskriminierungsfreier barrierefreier Zugang fuer jeden Wissenschaftler langfristige Aufbewahrung mit freiem Zugang Zusammenfassungen von Stofffuellen. Konsequenzen daraus sind: Urheberrecht verbleibt beim Autor und seiner wissenschaftlichen Institution mit der Pflicht, das Dokument frei zugaenglich, durch Dritte lesbar, aufhebbar kostenfrei ueber das Netz zugaenglich zu machen und jedwede Verbreitung zu wuenschen statt einzuschraenken Die Formate muessen die vollstaendige (auch mathematische) Information, die der Autor mitteilen wollte, rekonstruieren lassen. Die Formate muessen die langfristige Archivierung ermoeglichen (Nichtproprietaere Formate und Archiviersprachen). Das Dokument muss Metadaten nach internationalem Standard enthalten (Dublin Core). Fachgesellschaften muessen die Referierung wettbewerblich organisieren. Der Staat muss die Langfristarchivierung (DDB) garantieren.
Abstract; slide-show des Beitrages zum Online lesen