Rheinland-Pfalz bekommt ein Bestattungsrecht, das den Wünschen der Menschen und dem Zeitgeist entspricht. Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung dafür im zweiten Durchgang der Gesetzesnovelle die entscheidenden Weichen gestellt. „Mit dem neuen Bestattungsrecht werden wir unter anderem die Sargpflicht abschaffen – das heißt, künftig soll auch eine Bestattung im Tuch möglich sein. Außerdem öffnen wir uns für alternative Formen: etwa Flussbestattungen in den großen Flüssen von Rheinland-Pfalz“, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch. Auch soll möglich werden, sich als Erinnerungsstück – wie einen Diamant– verewigen zu lassen, so der Minister. „Die Menschen können ganz persönlich Abschied nehmen. Und genau darum geht es uns bei dieser Reform, die Wünsche des Verstorbenen zu respektieren und denjenigen, die bleiben, Raum zu geben, ihre Trauer auf ihre eigene Weise zu leben“, sagt Clemens Hoch.
gerechtfertigt und ver-stößt nicht gegen den postmortalen Würdeschutz, wenn es zur Aufklärung