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Härtefallrichtlinie aufgrund Energiekrise | Kreissportverband

https://ksv-pinneberg.de/news/hartefallrichtlinie-aufgrund-energiekrise

Der Landessportverband hat am Donnerstag, 15.12.2022 über die von der schleswig-holsteinischen Landesregierung veröffentlichten „Härtefallrichtlinie Energiekrise“ (Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen als Härtefallhilfe bei wirtschaftlicher Notlage von Sportvereinen und Sportverbänden Schleswig-Holsteins aufgrund der steigenden Energiepreise) per E-Mail alle Sportvereine in Schleswig-Holstein informiert.
Berechnung der Härtefallhilfe sind 80% der nachgewiesenen Energie-Verbrauchsmenge