21: Straßenkinder – kinderrechtekommentare https://kinderrechtekommentare.de/21-strassenkinder/
Die Allgemeine Bemerkung Nr. 21 wendet die Vorschriften der Konvention auf die besondere Situation von Kindern an, die keine feste Wohnung haben. Der Ausschuss beschreibt die verschiedenen Weisen, wie diese spezielle Lebenssituation die Rechte von Kindern einschränken und verletzen kann. Der Ausschuss erläutert dann, welche Maßnahmen die Vertragsstaaten ergreifen müssen, um Obdachlosigkeit zu verhindern, den
Allgemeine Bemerkungen 1: Ziele der Bildung 10.